Schimmelpilze in Gebäuden

Schimmelpilze sind in Gebäuden unerwünscht und stellen zudem ein hygienisches Problem dar. Ihre Sporen können über Atemwege, Augen und Haut in den Körper gelangen und allergische Reaktionen auslösen. Einige Schimmelpilzarten bilden Mykotoxine, die toxische Substanzen beinhalten. Daneben können sich durch weitere Vorgänge mikrobiologische Lösemittel (MVOC) bilden, was durch den typischen, muffigen Schimmelgeruch wahrnehmbar ist.

Derartige Innenraumprobleme müssen erkannt und beseitigt werden. Ursache für Schimmelpilzbildung in Gebäuden ist erhöhte Feuchtigkeit, die durch bauliche Mängel und Schäden, durch lüftungstechnische Probleme sowie durch Restfeuchte nach Bauarbeiten entstehen kann. Baustoffe und Materialien reagieren in Abhängigkeit ihres Feuchte- und Nährstoffverhaltens sehr unterschiedlich mit Schimmelpilzbefall. Dieser kann sowohl offen und gut erkennbar, als auch verdeckt in Fußböden und unter Verkleidungen auftreten. Bei älteren Gebäuden und in feuchten Kellerräumen bestehen zudem Risiken für einen Befall durch holzzerstörende Pilze. Ideales Wachstum besteht z.B. in Holzbalkendecken unterhalb undichter Badewannen, Duschen und Küchen. Holzzerstörende Pilze greifen cellulosehaltige Materialien an und können diese vollständig zerstören. Durch die weitere Ausbreitung bewachsen deren Myzelien auch andere Baustoffe wobei der Echte Hausschwamm sogar Mauerwerke durchwachsen kann.

 

Typische Ursachen für Feuchteschäden mit Schimmelpilzbildung in Gebäuden sind:

 

  • Wasserschäden wegen Rohrleckagen und undichter Bäder
  • Eindringende Feuchtigkeit auf Grund von Undichtigkeiten der Außenhüllen (Dächer, Wände, Keller)
  • Tauwasserbildung wegen Wärmebrücken, unzureichenden Beheizungsmöglichkeiten, überhöhter Feuchteproduktion, unzureichender Lüftung, zu geringer Beheizung
  • Nässe und Tauwasserbildung wegen Neubaufeuchte (schnelle Bauphasen, fehlender Feuchteschutz bei Holzwerkstoffen, Ermangelung einer technischen Bautrocknung)

 

Sachverständige können Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden und Innenräumen ermitteln, gesundheitliche Gefährdungen einschätzen und erforderliche Maßnahmen festlegen. Eine Betroffenheit von Personen muss aber stets durch Mediziner abgeklärt werden. Beschwerden können Atemwegsreizungen, Asthma, Magen- und Darmstörungen, Hautausschläge, grippeartige Symptome, Gelenkschmerzen, Infektanfälligkeit und Erschöpfungszustände sein. Kinder, Allergiker und Personen mit geschwächtem Immunsystem sind dabei stärker gefährdet.